Mitteilungen des Kreisjagdverbandes Chemnitz

Großdemonstration und Kundgebung des SLB in Dresden - Aufruf zur Solidarität mit den sächsischen Landwirten

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

der Landesjagdverband Sachsen e.V. ruft seine Mitglieder auf, sich an der Demo und Kundgebung der sächsischen Bauern am 10.01.2024 auf dem Theaterplatz in Dresden zu beteiligen. Schon am 18.12.2023 hat Vizepräsident Wilhelm Bernstein mit einer Delegation des LJVSN e.V. an der Großdemonstration vor dem Brandenburger Tor in Berlin teilgenommen und die Landwirte bei ihrer Aktion gegen die Sparpläne der Ampelregierung in der deutschen Landwirtschaft unterstützt.
Weitere Informationen zur Aktionswoche des Sächsischen Landesbauernverbandes vom 08.01.2024 bis 15.01.2024 finden Sie unter https://www.slb-dresden.de.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

Martin Wißmann
Geschäftsführer
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Hauptstraße 156 a
09603 Großschirma
Telefon: (037328) 123 914
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In stiller Trauer

Nachruf Dr. Eberhard Zipplies
 

Einladung des Landesjagdverbandes Sachsen an alle Jagdhornbläser des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V.

Thema des Treffens: Wiederbelebung und Bewahrung jagdlicher Traditionen, Brauchtum und Jagdhornbläsergruppen in Sachsen - Ein Neuanfang für eine gemeinsame Zukunft
Datum:
07.Oktober 2023
Uhrzeit: 16:00 Uhr
Ort: Messe „Jagd & Angeln“ 2023 Agra-Gelände Leipzig / Forum über dem Vestibül

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Einladung des Hegering KJV Chemnitz e.V. zum erste Hilfe Seminar

Datum: 20.09.2023
Uhrzeit: ab 18 bis 21:00 Uhr
Ort: Gaststätte Sportlerheim Hartmannsdorf, Limbacher Straße 22, 09232 Hartmannsdorf

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Erste Hilfe Maßnahmen bei der Jagd (WG Haßmann)
3. Erste Hilfe Maßnahmen beim Jagdhund (Tierärztin Franziska Gräbner, WG Schreiber)

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und bitten um Anmeldung bei Horst Lüpfert Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Jens Schreiber Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und verbleiben mit Waidmannsheil!

Horst Lüpfert
Leitung Hegering KJV Chemnitz e.V.

Jens Schreiber
Vorsitzender KJV Chemnitz e.V.

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Information über Munition mit Qualitätsmängeln

Information des Landratsamtes Mittelsachsen

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Reaktion des Landesjagdverband Sachsen e. V. auf das ASP Entnahmekonzept

Wie Sie alle wissen, bestreiten wir das vom Freistaat Sachsen geförderte Projekt der „Verstärkten Bejagung“ im Rahmen der ASP-Bekämpfung unter dem Motto „Gemeinsam gegen die ASP“. Von Gemeinsamkeit unter Projektpartnern kann bei der gewählten Vorgehensweise keine Rede sein.

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Afrikanische Schweinepest: Drei-Stufen-Plan für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren

Staatssekretär Vogel: »Mit diesem Konzept kommen wir bei der ASP-Bekämpfung einen wichtigen Schritt weiter«
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird in den Schutzkorridoren um das infizierte Gebiet künftig nach einem einheitlichen Konzept das Schwarzwild gezielt reduziert.

»Vollständigen Artikel zur "Afrikanische Schweinepest – Drei Stufen Plan" hier als PDF pdf herunterladen

 

Kreisjägertag des KJV Chemnitz 2023

07.Mai 2023 Ein Rückblick zum Kreisjägertag 2023

Am 05.05.2022 führten wir in Lichtenau unseren Kreisjägertag mit Wahlen zum neuen Vorstand durch.
Im Bericht des Vorstandes gab es einen Rückblick auf das vergangene Jahr.
Zukünftig wird es wieder mehr jagdliche Veranstaltungen, insbesondere Hegeringveranstaltungen geben.
Dabei hoffen wir auf rege Beteiligung unserer Jägerschaft. Unsere Jägerschaft ist sich einig,
dass für die Bewahrung unserer Jagd unter Beibehaltung jagdlicher Traditionen auch ein starker Landesverband nötig ist.
Deshalb haben wir uns besonders gefreut, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Jäger den Weg in unseren Kreisjagdverband gefunden haben.
Als große Aufgabe wird bleiben, die Mitgliederzahl der organisierten Jägerschaft zu erhöhen. Wir als Kreisjagdverband sind dahingehend sehr bemüht,
sehen aber auch, dass die Verantwortung bei jedem Einzelnen selbst liegt.
Bei den Wahlen zum Vorstand wurde als Vorsitzender Jens Schreiber aus Flöha gewählt.
Mike Richter wurde als Stellvertreter und Hartmut Teichert als Schatzmeister gewählt.
Kathleen Lorenz wurde als 2. Rechnungsprüferin gewählt.
Als Obmann für Hundewesen wird zukünftig Denise Hoffmann tätig sein.
Allen Gewählten herzlichen Glückwunsch und eine erfolgreiche Amtszeit.
Ein großer Dank gilt auch den aus ihren Ämtern scheidenden Weidgenossen Jeanine Scheel, Cornelia Müller, Jens Schreiber und Jörg Schmiedel .
Wir danken ihnen für ihre langjährige und engagierte Mitarbeit in ihren Ämtern und hoffen auch für die Zukunft auf ihre Unterstützung hier in unserem Kreisjagdverband.
Wir möchten an dieser Stelle auch allen unseren Mitgliedern danken für die Unterstützung unserer Ehrenamtstätigkeit und verbleiben mit einem kräftigen Weidmannsheil !
Vorstand und Obmänner des Kreisjagdverbandes Chemnitz

 

Kreisjägertag des KJV Chemnitz am 05.Mai 2023

05.Mai 2023 Einladung zum Kreisjägertag 2023

Liebe Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V., liebe Jägerinnen und Jäger, zum diesjährigen Kreisjägertag am Freitag, den 05. Mai 2023 mit Hegeschau der Hegeringe Chemnitz-Stadt und Chemnitz-Land im Saal der Gaststätte „Forsthaus Garnsdorf“ , Talstraße 3 in 09244 Lichtenau, laden wir Sie herzlich ein.

Beginn: 18.30 Uhr
Ende: ca. 21.30 Uhr

Tagesordnung:

        • 1. Begrüßung und Eröffnung
        • 2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
        • 3. Bekanntgabe der Tagesordnung
        • 4. Bericht des Vorstandes zum Vereinsjahr 2022
        • 5. Finanzbericht der Schatzmeisterin für das Jahr 2023 und Vorstellung des Haushaltplanes für 2023
        • 6. Bericht der Rechnungsprüfer
        • 7. Diskussion zu den Berichten 2022 und zum Haushaltsplan 2023
        • 8. Entlastung des Vorstandes
        • 9. Genehmigung des Haushaltsplanes 2023
        • 10. Wahl des Vorstandes KJV Chemnitz e.V.
        • 11. Antrag des Vorstandes auf Änderung der Satzung des Kreisjagdverbandes und Beschlussfassung (die zur Änderung beantragten Satzungsteile sind der Einladung mit beigefügt)
        • 12. Pause
        • 13. Wahl eines zweiten Rechenprüfer(in)
        • 14. Berufung von Frau Denise Hoffmann als neue Obfrau für Hundearbeit
        • 15. Information zum Hegering Chemnitz Stadt
        • 16. Wahl von drei Delegierten zum Landesjägertag
        • 17. Ehrungen von Mitgliedern des Kreisjagdverbandes
        • 18. Trophäenbewertung (ca. 30 min. )
        • 19. Schlusswort des Vorsitzenden

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und verbleiben mit Weidmannsheil!

Mike Richter, Vorsitzender

Jens Schreiber, Versammlungsleiter

 

In stiller Trauer

Nachruf Ralf Göckeritz
 

Drohnen zur Rehkitzrettung

01.03.2023 Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung - 2023 - .
Liebe Mitglieder des KJV Chemnitz, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung.
Was ist das Ziel der Fördermaßnahme?
Das Ziel der Förderung ist die weitere Etablierung des Einsatzes von Drohnen in Kombination mit geeigneten Wärmebildkameras zur Suche von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen auf Grünland- und Ackerfutterflächen.
Die Tiere sollen mit den Kameras lokalisiert werden, damit die Liegeflächen markiert werden können, um diese zu umfahren oder die Tiere für die Mahd aus den Flächen entfernen zu können.
Diese Maßnahmen sollen die Tiere vor Verletzungen oder dem sogenannten „Mähtod“ bewahren.
Wie hoch ist die Förderung?
Es können bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben (jedoch begrenzt bis zur Höchstsumme von maximal 4.000 Euro pro Drohne) gefördert werden.
Skonti, Boni und Rabatte sind zu nutzen und somit von der Förderung ausgeschlossen.
Wenn die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, sind die Nettobeträge (Preise ohne Umsatzsteuer) förderfähig.

Wir haben für unseren Verein die notwendigen Förderanträge erfolgreich gestellt.
Bis spätestens zum 1. September 2023 könnten nun max. zwei Drohnensysteme mit einem max. Zuschuß von 60% durch die Förderung erworben werden.
Ein Drohnensystem würde ca. 6000 Euro ohne die Förderung kosten.
Wir suchen nun unter unseren Mitgliedern Interessenten, welche eventuell bei diesem Projekt mitarbeiten
würden. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist Zustimmung unserer Mitglieder und eine vorab durch Spenden finanzierte Realisierung der verbleibenden Restsumme nach Förderung.

Interessenten wenden sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Pressestelle BLE : Presseinformation

Häufig gestellte Fragen zum Bundesförderprogramm: FAQ

Quelle: Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft  Link: ble.de

 

jagdliches Verbandsschießen 2023

23.04.2023 jagdliches Verbandsschießen 2023 des KJV Chemnitz e.V.
Liebe Mitglieder des KJV Chemnitz, das jagdliche Verbandsschießen des KJV Chemnitz e.V. findet am 23.04.2023 ab 12:00 Uhr auf dem Schießstand in Mühlau statt. Sie sind herzlich eingeladen, wir freuen uns auf Sie! Hinweis: Ein regelmäßiges Schießtraining empfehlen wir allen Mitgliedern des KJV Chemnitz, letztlich dient das Training der Fähigkeiten - an Büchse und Flinte - der waidgerechten Jagd. Das jagdliche Schießen ist für Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V. kostenneutral. Nach Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung (Schießnachweis) in Form eines Eintrages in Ihr Schießbuch, welchen Sie zur Beantragung eines Begehungsscheines beim Staatsbetrieb Sachsenforst benötigen.
Die Adresse des Schießstandes: Schießstand des Schützenverein-Mühlau e.V, Waldstraße 5, 09241 Mühlau

 

 

Seminar zum Thema Wildunfall

26.02.2023 Der Jagdaufseher Verband Sachsen e.V. bietet ein Seminar zum Thema Wildunfall  

                • - rechtliche Grundlagen
                • - Wildunfälle reduzieren
                • - Absicherung der Verkehrswege
                • - Gesprächsführung mit Polizei und anderen Behörden
                • - sicheres Abfangen und die Nachsuche
                • - Unfalldokumentation

Das Seminar findet am 26.02.2023 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Lehrgangsort: Landgasthof Veitenhäuser, Veitenhäuser 10, 08233 Treuen.

Info und Anmeldung: jagdaufseher-sachsen.de

Quelle: Jagdaufseher Verband Sachsen e.V.

 

Freispruch für Wolfsschützen in 2. Instanz bestätigt

21.02.2023 Info und Link zum Freispruch des Wolfsschützens 

Um einen Jagdhund zu retten, hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet.
Das Landgericht Potsdam hat den Freispruch aus der ersten Instanz bestätigt.
DJV fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger..

Info und Link: https://www.jagdverband.de/freispruch-fuer-wolfsschuetzen-bestaetigt

Quelle: Deutscher Jagdverband

Petition gegen Waffenrechtsverschärfung

17.01.2023 Info und Link zur Petition gegen die Pläne zur Verschärfung des Waffenrechtes 

Die Unterzeichner dieser Petition wenden sich an das Regierungsteam der FDP, weil wir wesentliche Elemente in unserem demokratischen Rechtsstaat als gefährdet ansehen. Grund sind die im Zuge der jüngsten „Reichsbürger-Razzia“ vom Bundesinnenministerium geforderten Gesetzesverschärfungen, insbesondere in den Bereichen „Waffenrecht“ und „Beamten-/Disziplinarrecht“.

Initiator der Petition ist der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. aus Marburg. https://www.vdb-waffen.de/

Info und Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-geplanten-freiheitseinschraenkungen-seitens-der-bundesinnenministerin-nancy-faeser-2

 

Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab

12.01.2023 In Kassel haben sich gestern Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert.

Vertreten waren Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.

Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern
sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten,
Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits
mit den geltenden Gesetzen möglich.Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde
legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit.
Diesen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab.
Die Verbände fordern die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen.
Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.

Quelle: https://www.jagdverband.de/breite-allianz-lehnt-waffenrechtsverschaerfung-ab

 

Leistungsvergleich der Jagdhunde 2022

21.07.2022 Einladung zum diesjährigen Leistungsvergleich der Jagdhunde 2022

Liebe Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V., liebe Jägerinnen und Jäger,
am Samstag den 10.09.2022 wird durch den Kreisjagdverband Stollberg
der diesjährige Leistungsvergleich der Jagdhunde ausgerichtet. .
Je Kreisjagdverband können bis zu zwei Gespanne gestellt werden.
Eine Rückmeldung zur Teilnahme ist bis spätestens 21. August 2022 notwendig.
Das jeweilige Revier wird nach Anmeldung bekanntgegeben.

 

Kreisjägertag des KJV Chemnitz am 01.07.2022

01.07.2022 Einladung zum Kreisjägertag 2022

Liebe Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V., liebe Jägerinnen und Jäger, zum diesjährigen Kreisjägertag am Freitag, den 01. Juli 2022 mit Hegeschau der Hegeringe Chemnitz-Stadt und Chemnitz-Land im Saal der Gaststätte „Forsthaus Garnsdorf“ , Talstraße 3 in 09244 Lichtenau, laden wir Sie herzlich ein.

Beginn: 18.30 Uhr
Ende: ca. 21.30 Uhr

Tagesordnung:

                • 1. Begrüßung und Eröffnung
                • 2. Grußwort und Vortrag des Vizepräsidenten des Landesjagdverbandes Sachsen / Herr Wilhelm Bernstein
                • 3. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
                • 4. Bekanntgabe der Tagesordnung
                • 5. Bericht des Vorstandeszum Vereinsjahr 2021
                • 6. Finanzbericht der Schatzmeisterin für das Jahr 2021
                • 7. Bericht der Rechnungsprüfer
                • 8. Vorstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022
                • 9. Diskussion zum Bericht des Vorstandes und zum Haushaltsplan
                • 10. Entlastung des Vorstandes
                • 11. Genehmigung des Haushaltsplanes 2022
                • 12. Pause
                • 13. Vorstellung des neuen Obmanns für Naturschutz/Herr Rico Hofmann und Beschlussfassung
                • 14. Ehrungen
                • 15. Trophäenbewertung
                • 16. Schlusswort des Vorsitzenden
 

1. Hegering 2022 , "Anschuss Seminar"

24.06.2022 Hegeringveranstaltung  der Hegeringe Chemnitz-Stadt und Chemnitz-Land
Anschuss-Seminar mit Moritz Neuerburg (Berufsjäger und bestätigter Schweißhundeführer)

Liebe Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V., liebe Jägerinnen und Jäger,
wir freuen uns Sie zur 1. Hegeringveranstaltung in diesem Jahr einzuladen.
Es ist eine gemeinsame Veranstaltung von den Hegeringen Chemnitz Stadt - Jens Schreiber -
und Chemnitz Land - Horst Lüpfert - .

Agenda Anschuss-Seminar:
Theorie: wie nähert man sich einem Anschuss und welche Rückschlüsse kann man daraus ziehen
Praxis: Auffinden und Begutachten von simuliernden Anschüssen, Beschuss Wildschweinhaupt vor
einer Papierwand, Beispiele von Knochensplittern.
- Anschließendes Grillen mit Erfahrungsaustausch
- Treffen 17:30 Uhr, Beginn 18:00 Uhr

Ort:  Google Maps Link  what3words Link
        50°55'46.3"N 12°44'39.4"E

 

Jagdliches Verbandsschießen am 15.05.2022 in Mühlau

Das Jagdliche Verbandsschießen findet am 15.05.2022 in der Zeit von 12:00 – 15:00 Uhr auf dem Schießstand in Mühlau statt.

(Hinweis: Das Jagdliche Schießen ist für Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V. kostenfrei - Sie erhalten eine Bestätigung im Schießnachweis, welchen Sie mitunter zur Beantragung eines Begehungsscheines beim Staatsbetrieb Sachsenforst benötigen.)

Die Adresse des Schießstandes:
Schießstand des Schützenverein-Mühlau e.V,
Waldstraße 5, 09241 Mühlau

 

Verwaltung und Organisation der Brauchbarkeit übernimmt ab 01.01.2022 die Geschäftsstelle des LJVSN e.V.

[10.12.2021] Präsidium des Landesjagdverbandes Sachsen e.V. hat beschlossen, eine Neuregelung und Neugliederung der Verwaltung und Organisation der Brauchbarkeit auf den Weg zu bringen.

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,
das Präsidium des Landesjagdverbandes Sachsen e.V. hat beschlossen, eine Neuregelung und Neugliederung der Verwaltung und Organisation der Brauchbarkeit auf den Weg zu bringen.
Diese Aufgabe übernimmt mit Beginn des neuen Jahres die Geschäftsstelle des LJVSN e.V. In diesem Zusammenhang wird auch die Grüne Karte neugestaltet.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2022 verlieren daher die bisher zum Nachweis der Brauchbarkeit verwendeten grünen Karten Ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr ausgegeben bzw. ausgestellt werden.
Aus diesem Grunde sind alle registrierten Stempel sowie die nicht verwendeten Vordrucke der Grünen Karte (Brauchbarkeitsnachweis) sowie die Formulare (Prüfungszeugnis)
unverzüglich an die Geschäftsstelle zurückzusenden bzw. nach Terminvereinbarung, dort abzugeben.
Hinweis: Die auf der Grundlage einer bis dato bestandenen Brauchbarkeitsprüfung ausgestellten
Grünen Karten behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Die neuen Prüfungsscheine sind ab Montag, den 10.01.2022 in der Geschäftsstelle abrufbar.
Ansprechpartnerin ist Frau Simone Koebel.

 Quelle: Frank Seyring, Präsident des Landesjagdverband Sachsen e.V.

 

ASP-Frühwarnsystem auf ganz Sachsen ausgeweitet

[05.11.2021]Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf Afrikanische Schweinepest in ganz Sachsen
Aufgrund zahlreicher festgestellter Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Görlitz und nunmehr auch im Landkreis Meißen müssen auch die Jäger in Mittelsachsen neue Regeln beachten. Die Landesdirektion Sachsen hat die entsprechende Allgemeinverfügung zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten veröffentlicht. Der Freistaat weitet damit das sogenannte ASP-Frühwarnsystem auf ganz Sachsen aus. Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf ASP in ganz Sachsen, also auch in Gebieten, die nicht in einer Restriktionszone liegen.
Zur Umsetzung dieser Regelungen weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen (LÜVA) darauf hin, dass ab sofort bei jedem erlegten Wildschwein unverzüglich eine Kennzeichnung mit Wildmarken vorzunehmen ist, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen (rote und graue Kabevette), die Standortkoordinaten zu bestimmen und die Blutprobe und der Begleitschein gemeinsam mit der Trichinenprobe zur Untersuchung im LÜVA abzugeben sind. Für den zusätzlichen Aufwand erhält der Jäger bei Erfüllung aller Pflichten eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro. Da ein Inverkehrbringen des Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen soll, wird das LÜVA keine Veröffentlichungen der Trichinenuntersuchungsergebnisse auf der Internetseite des Landkreises mehr vornehmen. Die Versendung der Wildursprungsscheine erfolgt unverzüglich nach Vorliegen des negativen ASP-Blutprobenergebnisses. Der ASP-Befund ist auf dem Wildursprungsschein und der Befundmitteilung angegeben und wird per Post zugestellt.

 

Quellen: Landratsamt Mittelsachsen , Medienservice Sachsen

 
 

02.11.2021, Die Landesdirektion Sachsen erlässt geänderte Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)"

[05.11.2021] Änderung der "Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten mit zusätzlichen Anordnungen für die in den Anlagen genannten Gebiete in der Fassung vom 22. September 2021"

Sehr geehrte Damen und Herren,  die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit der Allgemeinverfügung vom 2. November 2021  die Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten mit zusätzlichen Anordnungen für die in den Anlagen genannten Gebiete nochmals geändert. Eine konsolidierte Fassung ist hier auf der Website der LDS zu finden.
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Bautzen, Meißen und die Landeshauptstadt Dresden.
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen vom 15. Oktober 2021 in der korrigierten Fassung vom 2. November 2021

 Quellen: Landesdirektion Sachsen (LDS), Landesjagdverband Sachsen e.V.

 
 

Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) - Ausbildungskurs für Hundegespanne )

[25.10.2021] Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme an einem Ausbildungskurs für Hundegespanne zum Einsatz als Kadaversuchhunde

In den Monaten November/ Dezember 2021 wird ein Ausbildungskurs für Kadaversuchhundegespanne mit dem Ausbilder der Bundespolizei Herrn Andreas Kiefer im Freistaat Sachsen durchgeführt. Wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt werden, können sich Hundeführer mit ihrem Hund zur Eignungsprüfung anmelden:

Auswahl der Hunde
Hunde, die Fallwild suchen, müssen folgende Eigenschaften mitbringen:
 Grundgehorsam muss vorhanden sein,
 eine sehr gute Nasenarbeit vorweisen und Finderwille haben,
 körperlich und konditionsmäßig geeignet sein,
 ausgeprägter Spiel- und Beutetrieb
 am lebenden Wild direkt abrufbar sein

Anforderungen an den Hundeführer
 Körperliche Fitness und guten Orientierungssinn
 Der Hundeführer sollte Jäger sein und eine Waffe mit sich führen (keine zwingende Bedingung)
 Zeitliche Flexibilität

Der Kurs wird in Moritzburg bei Dresden stattfinden. Es besteht dort die Möglichkeit vor Ort zu übernachten. Alle Kursteilnehmer müssen mindesten 25 Werktage (Montag – Freitag) im Zeitraum vom 03.11.2021 – 20.12.2021 anwesend sein.
Die Auswahl der Kursteilnehmer wird durch einen Eignungstest ermittelt.
Nach erfolgreichen Abschluss des Kurses mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein Nachweiszertifikat für Ihren Hund. Die Kosten des Ausbildungskurses inklusive Verpflegung und Unterkunft werden vom Freistaat Sachsen übernommen. Zusätzlich erhalten Sie eine Tagespauschale von 100€ für 25 Tage nachgewiesener Anwesenheit, vorbehaltlich der haushälterischen Finanzierungszusage durch den Freistaat Sachsen.
Vertraglich sind nach erfolgreichen Abschluss des Ausbildungskurses mindestens 10 Einsatztage pro Kalenderjahr für 3 Jahre im Freistaat Sachsen zu leisten. Die ersten 10 Einsatztage im Freistaat Sachsen werden mit 50% der regulären Einsatzpauschale pro Tag vergütet.

Ihre Anmeldung erfolgt an Frau Ilka Burkhardt mit folgenden Angaben:
 Hunderasse, Name, Alter, Ausbildungsstand (Angabe Prüfungen)
 Hundeführer: Adresse, E-Mail, Telefon und Angabe ob Jagscheininhaber

An folgende Adresse:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
 

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Sachsen (Landkreis Meißen)

[16.10.2021] Neue Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen (LDS)

Aufgrund des ASP-Falls bei einem Wildschwein im Landkreis Meißen hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer weiteren Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) um den neuen Fall erlassen, siehe amtliche Bekanntmachung auf der Website der LDS
Eine alle Sperrzonen darstellende interaktive Karte finden Sie im Geoportal - Sachsenatlas

Dokumente zur Schweinepestüberwachung und Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung im Freistaat Sachsen
sind auch hier im Tiersechenbekämpfungshandbuch Sachsen (TSBH Sachsen)
verlinkt und im PDF-Format zugänglich:
Tierseuchenbezogene-Dokumente
Schweinepest-(klassische-afrikanische)

 
 

Kreisjägertag am Freitag, den 24. September 2021

[06.09.2021] Einladung zum diesjährigen Kreisjägertag

Liebe Mitglieder des Kreisjagdverbandes Chemnitz e.V., liebe Jägerinnen und Jäger, zum diesjährigen Kreisjägertag am Freitag, den 24. September 2021 mit Hegeschau der Hegeringe Chemnitz-Stadt und Chemnitz-Land im Saal der Gaststätte „Forsthaus Garnsdorf“ , Talstraße 3 in 09244 Lichtenau, laden wir Sie herzlich ein.
Beginn: 18.30 Uhr Ende: ca. 21.30 Uhr

 

(ASP), Sachsens Jäger wollen mehr machen!

[13.08.2021] Pressemitteilung des Landesjagdverbandes Sachsen e.V.

Afrikanische Schweinepest (ASP), Sachsens Jäger wollen mehr machen! Die Afrikanische Schweinepest schreitet im Freistaat Sachsen weiter fort und die immer größer werdenden Restriktionszonen nehmen zu und gefährden Existenzen in der Landwirtschaft.
Die Jäger im Sächsischen Landesjagdverband wollen mehr zur Bekämpfung der Seuche tun!

Quelle: https://www.ljv-sachsen.de

 

Wilhelm Bernstein
Vizepräsident Landesjagdverband

 

Umfassende Information des DJV zum Stand der ASP

[16.07.2021] Zwei Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Hausschweinebestand nachgewiesen

"Die positiv getesteten Schweine stammen aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland. Damit liegen auch die Fälle bei Hausschweinen in den bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze. Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden nun um die betroffenen Betriebe Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet. Die Bestände werden gesperrt. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Aundrup

Referent für Landwirtschaft"

 

ASP-Bekämpfung - Hundegespanne zum Einsatz als Kadaversuchhunde

[07.06.2021] Ausbildungskurs für Kadaversuchhunde-gespanne durch Herrn Andreas Kiefer

In den Monaten Juli/ August 2021 wird ein Ausbildungskurs für Kadaversuchhunde-gespanne
durch Herrn Andreas Kiefer im Freistaat Sachsen durchgeführt.
Der Kurs wird in Langebrück bei Dresden stattfinden.
Alle Kursteilnehmer müssen mindesten 30 Werktage (Montag – Freitag)
im Zeitraum vom 01.07.2021 – 31.08.2021 anwesend sein.
Die Kosten des Ausbildungskurses inklusive Verpflegung und Unterkunft
werden vom Freistaat Sachsen übernommen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Tagespauschale von 100€ für 30 Tage
nachgewiesener Anwesenheit, vorbehaltlich der haushaltärischen
Finanzierungszusage durch den Freistaat Sachsen.

Anmeldung und Kontakt, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vorstand KJV Chemnitz

 

Aujeszky-Virus (AK) in Mittelsachsen

[15.04.2021] Aujeszky-Virus (AK) bei einem Keiler in Mittelsachsen nachgewiesen

Am 25.03.21 wurde von einem Jäger unseres Kreisjagdverbandes Chemnitz ein Keiler erlegt.
Von diesem wurde - wie gewohnt - eine Trichinen- und zwei Schweißproben genommen.
Nach Rückmeldung des LUA-Sachsen ist der Keiler positiv auf AK getestet..
Nach Rücksprache mit dem LUA Sachsen wurden folgenden Zahlen für 2020 bestätigt:
   • Eingereichte Blutproben: 13.712
   • AK negative Proben: 9.145
   • AK positive Proben: 4.567
Somit waren über ein Drittel (33,30%) aller Blutproben positiv auf AK.
Dabei fehlen natürlich alle nicht beprobten Stücke Schwarzwild.
Daher appellieren wir an alle Jäger sich an der Beprobung eines jeden gesund erlegten
Stück Schwarzwild zu beteiligen!
Waidmannsheil und auf stets gesund heimkehrende Hunde!

Vorstand KJV Chemnitz

 

Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands

[05.04.2021] Jahresbericht 2019

Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) ist ein bundesweites Monitoring-Programm, mit dem Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben werden.
WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) und seiner Landesjagdverbände.
Es stellt seit dem Jahr 2001 einen dauerhaften Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung dar.
Wichtigstes Ziel ist die Dokumentation von Wildtierpopulationen, um daraus Strategien für den Erhalt
und die nachhaltige Nutzung von Wildtieren zu entwickeln.

 

Nachruf Manfred Patzig

Nachruf Manfred Patzig
 

Jagd und die Ausgangsperre
der (SächsCoronaSchVO) vom 11. Dezember 2020

Die von der Sächsischen Staatsregierung verabschiedete neue Corona-Schutz-Verordnung tritt am 14. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum 10. Januar 2021.

[11.12.2020] SächsCoronaSchVO, § 2c :

(1) Im Freistaat Sachsen gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre). Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:

1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2. die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
3. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen einschließlich des hierfür erforderlichen Weges zur Notbetreuung nach § 5a,
4. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
5. Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort
6. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 7 Absatz 1,
7. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
8. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
9. die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis,
10. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,
11. in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 26. Dezember 2020 die Teilnahme an einem Gottesdienst,
12. zu Heiligabend und
13. in der Silvesternacht unter besonderer Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen nach § 2 Absatz 1, des Alkoholverbots nach § 2d sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nach § 3.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de Amtliche Bekanntmachung

 

Einzeljagd/Drückjagd unter Pandemiebedingungen Stand 01.12.2020

[01.12.2020] SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT zur Jagd unter Pandemiebedigungen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der neuen Coronaschutzverordnung, die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt, stellt sich erneut die Frage, wie mit Thema Jagd unter Pandemiebedingungen umzugehen ist. Insbesondere die Pandemiebedingungen haben sich in Sachsen auch im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt verschlechtert. Nach meinem Kenntnisstand ist derzeit in 11 von 13 sächsischen Landkreisen/Kreisfreien Städten der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner überschritten. Diese Landkreise/Kreisfreie Städte werden deshalb zeitnah zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen im Rahmen einer Allgemeinverfügung anordnen. Insbesondere wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt werden.

Bis zum 30.11.2020 hatten war die Lage so, dass auf die Durchführung von Drückjagden möglich war, sofern ein schriftlichen Hygienekonzept vorlag. Die Einzeljagd war ohne nicht beschränkt. Ab dem 1. Dezember 2020 gilt, wie gesagt, die neue CoronaSchutzVO. Auch auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung ist die Durchführung von Drückjagden mit entsprechendem Hygienekonzept möglich. Dies gilt allerdings nur, wenn in den jeweiligen Landkreis/Kreisfreien Stadt keine Allgemeinverfügung gilt, die das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.

Wenn die Landkreise/Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen angeordnet haben, gelten die gleichen Regelungen, wie sie dem Grunde nach auch aus dem Frühjahr bekannt. Konkret heißt das, dass die Einzeljagd möglich ist, Bewegungsjagden jedoch nicht. Im Einzeln gilt folgendes: Die Einzeljagd ist ein »triftiger Grund«, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen einhält. Dies gilt für den Jagdbezirk in Sachsen, in dem die Einzeljagd befugt ausübt wird. Auch die erforderlichen Aktivitäten zum Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild ist zugelassen. Auch hier sind die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

Die Durchführung von Gesellschaftsjagden, die Durchführung von Versammlungen Jägerstammtische, gemeinsame Anfahrten (außer mit dem Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstands) sind nicht zulässig.

Zulässig sind zudem die Nachsuche im Rahmen der Jagdausübung, die Ausübung der Jagdaufsicht, die Direktvermarktung von Wildbret, das Beschickung von Salzlecken und Kirrungen, die individuelle Ausbildung von Jagdgebrauchshunden (keine Gruppenausbildung) sowie der Bau und Reparatur von Reviereinrichtungen und der Anbau von Wildäckern, Hecken und Blühflächen , soweit die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden, also in Begleitung von Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen. Mit der Nachsuche kann erforderlichenfalls auch ein Dritter beauftragt werden, der die Nachsuche im Auftrag des Jagdausübungsberechtigten selbstständig durchführt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Christochowitz

Referatsleiterin

Weitere Informationen finden Sie unter: www.sms.sachsen.de

 

ASP: Bei erster Fallwildsuche sieben infizierte Wildschweinkadaver gefunden

[24.11.2020] Drei Wochen nach der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) konnte die erste Flächendeckende Suche nach mit dem ASP-Virus infizierten Tieren im gefährdeten Gebiet im Landkreis Görlitz abgeschlossen werden.

Auf der insgesamt 13.500 Hektar großen Restriktionszone an der Grenze zu Polen wurden bei der sogenannten Fallwildsuche insgesamt 53 Kadaver bzw. Kadaverteile entdeckt. Insgesamt sieben trugen das Virus in sich. Mit dem Indexfall, einem am 27. Oktober geschossenen Wildschwein gibt es aktuell somit acht ASP-Fälle in Sachsen. Dies wurde jeweils durch Labortests bei der Landesuntersuchungsanstalt und dem Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Alle positiven ASP-Funde wurden im grenznahen Bereich der Neiße gemacht. Der 5500 Hektar große zivile Teil des gefährdeten Gebietes wurde unter der Koordination des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Landkreises Görlitz abgesucht. 11 Suchtrupps mit rund 170 Personen und sechs Jagdhunden waren auf dieser Fläche im Einsatz. Rund 100 Soldaten und zivile Angehörige der Bundeswehr suchten einen 8000 Hektar umfassenden Bereich auf dem Truppenübungsplatz ab. Quelle: Pressemitteilung des SMS

Weitere Informationen finden Sie unter: www.sms.sachsen.de

 

Regelung für die Durchführung von Drückjagden unter der geltenden SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020

[04.11.2020] Die gemeinschaftliche Jagdausübung (Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden, Ansitz-Drückjagden, Drückjagden, Gruppenansitze etc.) ist grundsätzlich auch nach der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 möglich (Rechtgrundlage: § 2 Absatz 5, § 5 Abs. 4 SächsCoronaSchVO), sofern ein entsprechendes Hygienekonzept gemäß § 5 Absatz 4 der SächsCoronaSchVO vorliegt.

Quelle: Referatsleiterin Dr. Sabine Christochowitz, -SMS

Mustervorlage Hygienekonzept für die gemeinschaftlichen Jagdausübung:

 

Kabinett stimmt Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu

[04.11.2020] Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Nach so vielen Jahren ist die Anpassung des Bundesjagdgesetzes notwendig geworden – für die heutige und die zukünftige Zeit. Wir tragen damit den Bedürfnissen der Jägerinnen und Jäger Rechnung. Sie sind im Übri-gen wichtige Partner bei der Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schwei-nepest. Und ebenso schaffen wir einen Ausgleich zwischen Jägern und Waldbesitzern. Unser Motto lautet Wald und Wild und nicht das Gegeneinander von beiden.“

Quelle: Pressestelle BMEL, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

[31.10.2020] Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bestätigt, dass ein am 27.10. im Landkreis Görlitz geschossenes Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war

31.10.2020, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bestätigt, dass ein am 27.10. im Landkreis Görlitz geschossenes Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war. Das Tier wurde in der Landesuntersuchungsanstalt am 29.10. untersucht und der Verdacht am 30.10. ausgesprochen.
Der weibliche Überläufer wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Krauschwitz erlegt. Ein zeitgleich geschossener Frischling war negativ getestet worden.
Damit hat sich die Strategie des Freistaates Sachsen, im grenznahen Bereich zu Polen alle Wildschweine auf das Vorkommen der Erkrankung zu untersuchen, als Frühwarnsystem bewährt.
Die nun notwendigen Restriktionszonen werden in Abstimmung mit den lokalen Behörden und der beratenden Sachverständigengruppe festgelegt. Die vordringlichste Maßnahme ist jetzt, die Verbreitung und das weitere Einsickern der Erkrankung in die Wildschweinbestände nachhaltig einzuschränken oder zu unterbinden. Alle Maßnahmen der Staatsregierung zielen darauf ab.
Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.
Staatsministerin Petra Köpping: “Ich appelliere an die Schweinehalter, in ihren Bestrebungen, die Hausschweine zu schützen, nicht nachzulassen und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent weiter zu verfolgen. Aufgabe ist es, nun besonnen zu reagieren und gemeinschaftlich zu handeln. Wir sind gut auf den Ernstfall vorbereitet.”
Der Krisenstab des Sozialministeriums und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum werden eingerichtet. In Absprache mit dem Landkreis und der Bundeswehr wird die Einrichtung der Restriktionszonen vorbereitet.

Hintergrund:
Aufgabe des Krisenstabs Der Krisenstab des Sozialministeriums ist das zentrale Entscheidungsgremium bei Verdacht/Ausbruch einer besonders bedrohlichen Tierseuche wie der afrikanischen Schweinepest. Dementsprechend steuert es die Krise und entscheidet strategische Grundsatzfragen. Ausführendes Organ des Krisenstabs ist das Landestierseuchenbekämpfungszentrum.

Aufgabe des Landestierseuchenbekämpfungszentrums (LTBZ) Das LTBZ besteht aus Mitarbeitern des Sozialministeriums, der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Tierseuchenkasse und der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen. Das LTBZ für den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wird am Standort Dresden der Landesdirektion Sachsen eingerichtet. Es koordiniert vor allem die Bekämpfungsmaßnahmen im Freistaat Sachsen und kommuniziert mit den Tierseuchenbekämpfungsstrukturen der Kreise und auf Ebene des Bundes.

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/242409

 

"Afrikanische Schweinepest: Finanzielle Unterstützung der Jägerschaft wird erweitert"

[23.10.2020] Übersicht Aufwandsentschädigung im Rahmen der ASP-Prävention im Freistaat Sachsen

 

Pressemitteilung zur "Afrikanische Schweinepest: „Weiße Zone“ um erstes Kerngebiet wird eingerichtet in Brandenburg"

[08.10.2020] Pressemitteilung des MSGIV zur aktuellen ASP-Situation in Brandenburg

 

Update zur aktuellen ASP-Situation in Brandenburg

[22.09.2020] Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheit- und Veterinärwesen Sachsen informiert zur aktuellen ASP-Situation

 

Umzug und Erreichbarkeit der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen e.V.

[08.06.2020] Information der Geschäftsstelle zum Umzug und der neuen Erreichbarkeit

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
wie bereits im letzten ,,Sachsenjäger" veröffentlicht wurde, bleibt in der Zeit vom 15.06.2020 bis einschließlich 30.06.2020 die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. wegen des Umzuges nach Großschirma geschlossen. In dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns unter: 0176-32760051
Ab dem 01.07.2020 sind wir in den neuen Geschäftsräumen in 09603 Großschirma, Hauptstraße 156a zu den auf unserer Website veröffentlichten Geschäftszeiten wieder für Sie erreichbar.
Achtung: Telefon- und Faxnummer ändern sich ab 01.07.2020 wie folgt:
Telefon: 037328-123914, Fax: 037328-123915.

 

Aufwandsentschädigung für Jäger

[25.04.2020] Im Rahmen der Überwachungsprogramme für anzeigepflichtige Tierseuchen erhalten Jäger und Jagdausübungsberechtigte für die sachgerechte Probenentnahme und ordnungsgemäße Abgabe von Proben Aufwandsentschädigungen.

Aktuelle Informationen zu den neuen Regelungen bei Schwarzwild die sich aus der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 15.04.2020 und den neuen Erlassen des SMS zur Beprobung von gesund erlegtem Schwarzwild und Unfall-, Fall- und krank erlegtem Schwarzwild ergeben.
Aufwandsentschädigungen:
10,00 € bei gesund erlegten Wildschweinen
15,00 € Einsendung verhaltensauffällig erlegter oder verendet aufgefundener wild lebender Füchse, Marderhunde und Waschbären
30,00 € für verendet aufgefundenes Schwarzwild bzw. krank erlegtes Schwarzwild
Diese Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter folgendem Link abrufbar:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/aufwandsentschaedigung-fuer-jaeger.html

Dokumente zum herunterladen:

 

Die Landesdirektion Sachsen erlässt folgende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)

[15.04.2020] Tierseuchenverhütung und -bekämpfung Afrikanische Schweinepest Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten

Auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2594), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. 752) geändert worden ist, werden folgende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 

„Neue App zum neuen Jagdjahr – Sächsisches Wildmonitoring jetzt auch mobil nutzbar“

[09.04.2020] Dr. Renke Coordes, STAATSBETRIEB SACHSENFORST, Pressestelle:

Pünktlich zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April startet die neue mobil nutzbare App „Sächsisches Wildmonitoring“.

„Mit dieser neuen App wollen wir die Jagdausübungsberechtigten in Sachsen bei Ihren Dokumentationspflichten unterstützen“, erläutert Katrin Müller, Leiterin der oberen Jagdbehörde bei Sachsenforst, die Idee der Anwendung. „Die App ermöglicht allen registrierten Nutzern ein unkompliziertes Erfassen aller jagdlich relevanten Daten, nun auch per Smartphone quasi vom Hochsitz aus.“ Dazu gehören das Führen und Überwachen der Streckenlisten sowie die Dokumentation von Wildbeobachtungen bei besonders und streng geschützten Wildarten. Aber auch das Überprüfen von Abschussplänen sowie die Übermittlung der erfassten Daten an die Jagdbehörden werden deutlich erleichtert.

Jagdausübungsberechtige sind in Sachsen verpflichtet, bestimmte Wildarten zu erfassen, zu beobachten und zu überwachen. Darunter fallen unter anderem Elch, Luchs, Wildkatze oder Wolf. Einmal jährlich sind die in den Jagdbezirken vorkommenden Wildarten an Sachsenforst als obere Jagdbehörde zu melden. Die Ergebnisse dieses sogenannten Sächsischen Wildmonitorings sind für die nachhaltige Hege und Bejagung des Wildes in Sachsen eine ebenso wichtige Grundlage wie für den Artenschutz.

Die App „Sächsisches Wildmonitoring“ baut auf der bereits seit 2013 bestehenden gleichnamigen Online-Anwendung auf. Jagdausübungsberechtigte müssen sich zur Nutzung zunächst bei der zuständigen unteren Jagdbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten registrieren lassen. Diese übersendet die entsprechenden Zugangsdaten für die Anwendung. Die App kann für Android im Google Play Store ab sofort kostenfrei heruntergeladen werden. „Einfach und nützlich“ schreiben erste Nutzer in den Kommentaren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sachsenforst.de

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Renke Coordes

Leiter Büro der Geschäftsführung, Pressespreche, rDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Jagd im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der notwendigen Einschränkungen zur Prävention der Corona-Pandemie mit Absprache SMS und SMEKUL

[27.März.2020] AKTUALISIERT :

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Jagd betreffend wurde am Freitag noch folgendes mitgeteilt: „Zulässig sind zudem die Nachsuche im Rahmen der Jagdausübung, die Ausübung der Jagdaufsicht, die Direktvermarktung von Wildbret, das Beschickung von Salzlecken und Kirrungen, die individuelle Ausbildung von Jagdgebrauchshunden (keine Gruppenausbildung) sowie der Bau und Reparatur von Reviereinrichtungen und der Anbau von Wildäckern, Hecken und Blühflächen , soweit die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes eingehalten werden, also in Begleitung von Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen. Mit der Nachsuche kann erforderlichenfalls auch ein Dritter beauftragt werden, der die Nachsuche im Auftrag des Jagdausübungsberechtigten selbstständig durchführt. Die Durchführung von Gesellschaftsjagden, die Durchführung von Versammlungen Jägerstammtische, gemeinsame Anfahrten (außer mit dem Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstands) sind nicht zulässig.“

Information des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Jagdausübung als „triftiger Grund“

Sehr geehrte Damen und Herren, zu der beigefügten Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 zu den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie gingen die ersten Fragen ein, ob die Jagdausübung im Freistaat Sachsen in Form der Einzeljagd und oder Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild als „triftiger Grund“ im Sinne der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 anerkannt werden kann. Diese beiden Fragen möchte ich wie folgt beantworten: Die Einzeljagd ist ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 zu den Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes einhält, also sie von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Auch die erforderlichen Aktivitäten zum Zweck der Beprobung von Fall- und Unfallwild ist zugelassen. Auch hier gelten die vorgenannten Bedingungen, also unter Einhaltung der Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes. Ich bitte Sie, diese Information über die ggf. bei Ihnen vorhandenen Verteiler zu streuen, damit wir möglichst viele Jagdausübungsberechtigte erreichen. Vielen Dank dafür und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sabine Christochowitz

Referatsleiterin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT SAXON STATE MINISTRY FOR SOCIAL AFFAIRS AND COHESION

 

Information der Oberen Forst- und Jagdbehörde

Ausübung der Einzeljagd aus triftigen Gründen im Sinne der Allgemeinverfügung

[23.03.2020] Heiko Ullrich, Referatsleiter Obere Forst- und Jagdbehörde :

 

Sehr geehrte Damen und Herren, in Umsetzung der o. a. gab es vermehrt Nachfragen von UJB und Jägern, ob und inwieweit die Jagdausübung von den Restriktionen der o.a. Allgemeinverfügung betroffen ist. Gemäß der u.a. Rechtsauffassung des zuständigen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMSGZ) ist die Einzeljagd ein „triftiger Grund“ im Sinne der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020, vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes einhält, also sie von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehörige des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Die LÜVÄ der Landkreise und kreisfreien Städte wurden über die Landesdirektion entsprechend informiert. Sie erhalten die Auslegungshinweise hiermit ebenfalls zur Kenntnis mit der Bitte – auch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Jägerschaft in geeigneter Weise zu informieren. Die Jagdverbände werden nach hiesigem Kenntnisstand direkt vom SMSGZ informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Ullrich

Referatsleiter Obere Forst- und Jagdbehörde

Tel.: +49 (0)3501 468 312 . Fax: +49 (0)3501 542 213

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . www.sachsenforst.de

 

JAGDLICHES SCHIESSEN am 21.März 2020 findet NICHT statt !

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus wird das am 21.03. in Mühlau geplante jagdliche Schießen verschoben! Ein neuer Schießtermin wird rechtzeitig bekannt gegeben, sobald sich die aktuelle Situation verbessert hat.

 

Pressemitteilung JGHV Verbandstag März 2020

JGHV-Hauptversammlung am 22. März 2020 findet nicht statt!

[13.03.2020] Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 12. März 2020 beschlossen, seinen Verbandstag im März 2020 abzusagen. Die Frage eines möglichen Ausweichtermines wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie so früh als möglich entschieden. Die Mitgliedsvereine werden hierüber zu gegebener Zeit schriftlich und über das Verbandsorgan „Der Jagdgebrauchshund“ informiert. Auf Basis der Empfehlung der Gesundheitsministerien sah sich die Verbandsführung verpflichtet, sorgfältig abzuwägen, ob eine überregionale Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern, wie sie die Hauptversammlung des JGHV darstellt, derzeit „zwingend erforderlich“ ist. Im Ergebnis kam das Präsidium des JGHV zum Schluss, dass die Gesundheit der Teilnehmer und deren Familien und Bekannten ein höheres Gut darstellt als die Einhaltung des geplanten Termins.

 

JGHV e.V.

 

Der Deutscher Jagdverband e.V.: informiert:

[28.02.2020]: DJV-Pressestelle: Handlungsleitfaden Verfassungsschutzabfrage für Verlängerung Jagdschein

                                                                      • » Leitfaden als pdf herunterladen
                                                                         

                                                                        Die Berufsgenossenschaft SVLFG informiert:

                                                                        [24.01.2020] Berufsgenossenschaft Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet ein kostenfreies Seminar zum Thema „Sicher und gesund arbeiten bei der Jagd“ vom 10. bis 12. März 2020 in Springe an.

                                                                        • » Angebot als pdf herunterladen
                                                                           

                                                                          Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

                                                                          [24.01.2020] Tierseuchenverhütung und -bekämpfung - Afrikanische Schweinepest ASP - AV Anzeigepflicht und Mitwirkung

                                                                          Die Landesdirektion Sachsen erlässt folgende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)

                                                                          Auf Grund­la­ge der Ver­ord­nung zum Schutz gegen die Schwei­ne­pest und die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest (Schwei­ne­pest-Ver­ord­nung - SchwPestV) Fas­sung der Be­kannt­ma­chung vom 16. De­zem­ber 2018 (BGBl. I Nr. 47 S. 2594) i. V. m. der Richt­li­nie 2002/60/EG vom 27. Juni 2002 wer­den fol­gen­de Maß­nah­men be­kannt ge­ge­ben und ver­fügt:

                                                                          1. Im Frei­staat Sach­sen haben die Jagd­aus­übungs­be­rech­tig­ten jedes ver­en­det auf­ge­fun­de­ne Wild­schwein (Fall- und Un­fall­wild) sowie jedes krank er­leg­te Wild­schwein un­ver­züg­lich unter An­ga­be des Fund- bzw. Er­le­gungs­or­tes beim je­weils ört­lich zu­stän­di­gen Le­bens­mit­tel­über­wa­chungs- und Ve­te­ri­när­amt (LÜVA) der Land­krei­se und Kreis­frei­en Städ­te an­zu­zei­gen.

                                                                          2. Die Jagd­aus­übungs­be­rech­tig­ten haben nach nä­he­rer An­wei­sung des ört­lich zu­stän­di­gen LÜVA bei der Ent­nah­me von Pro­ben von den unter Nr. 1 ge­nann­ten Tier­kör­pern zur vi­ro­lo­gi­schen Un­ter­su­chung auf ASP sowie ggf. bei der Ber­gung der Tier­kör­per mit­zu­wir­ken.

                                                                          3. Die so­for­ti­ge Voll­zie­hung der Zif­fern 1 bis 2 die­ser All­ge­mein­ver­fü­gung wird an­ge­ord­net, so­fern die so­for­ti­ge Voll­zie­hung nicht be­reits gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 37 Tier­GesG kraft Ge­setz gilt.

                                                                          4. Die Über­wa­chung der Maß­nah­men ob­liegt den je­weils ört­lich zu­stän­di­gen LÜVÄ der Land­krei­se und Kreis­frei­en Städ­te als zu­stän­di­ge Be­hör­de.

                                                                          5. Diese All­ge­mein­ver­fü­gung tritt am Tage nach ihrer Be­kannt­ga­be in Kraft. Der voll­stän­di­ge In­halt der All­ge­mein­ver­fü­gung kann auch zu den Ge­schäfts­zei­ten in der

                                                                          Dienst­stel­le der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen in Dres­den, Stauf­fen­berg­al­lee 2, 01099 Dres­den

                                                                          Dienst­stel­le der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen in Leip­zig, Brau­stra­ße 2, 04107 Leip­zig

                                                                          Dienst­stel­le der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen in Chem­nitz, Alt­chem­nit­zer Stra­ße 41, 09120 Chem­nitz

                                                                          ein­ge­se­hen wer­den.

                                                                          Für diese All­ge­mein­ver­fü­gung wer­den keine Kos­ten er­ho­ben..

                                                                          Begründung zur Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) (pdf-Datei; 78 KB) 

                                                                           

                                                                          Nachruf Jörn Leverenz

                                                                          Nachruf Jörn Leverenz
                                                                           

                                                                          Führungswechsel im Kreisjagdverband Chemnitz e.V.:

                                                                          Am 12.04.2019 fand der diesjährige Kreisjägertag im KJV Chemnitz e.V. statt. In diesem Zuge wurden nach Ende der Legislaturperiode Neuwahlen des Vorstandes durchgeführt. Nach 10-jähriger Amtszeit verabschiedet sich der amtierende Vorsitzende: WG Dieter Ryczek. Für seine langjährige Tätigkeit im Kreisjagdverband Chemnitz e.V. danken wir ihm und überreichten als Anerkennung das „Ehrenabzeichen in Gold für hohe Verdienste im Jagdwesen“. Ebenfalls ausgeschieden ist der Schatzmeister: Weidgenosse Dirk Sonntag, welchen wir ebenfalls für seine Arbeit im Vorstand danken. Er erhielt das „Ehrenabzeichen in Bronze für hohe Verdienste im Jagdwesen“.

                                                                          Als neuer Vorstandsvorsitzender wurde der Weidgenosse: Jörn Leverenz gewählt, welcher bereits viele Jahre die Öffentlichkeitsarbeit für den Verband betreut. Jörn Leverenz ist mit der Jagd verwurzelt seit er 6 Jahre alt war und kommt aus einer Förster-/Jägerfamilie. Beruflich ist er als Geschäftsführer einer Personal- und Unternehmensberatung tätig. Er wird den Kreisjagdverband Chemnitz e.V. gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen weiterentwickeln.

                                                                          Als weiteres Vorstandsmitglied wurde der bereits langjährig, tätige Stellvertreter: Mike Richter gewählt. Als 2. Stellvertreter wurde Jens Schreiber gewählt. Jens Schreiber ist beruflich als Niederlassungsleiter tätig.

                                                                          Das Amt des Schatzmeisters begleitet zukünftig der Weigenosse: Dr. Gert Dittrich.  Als Geschäftsführerin wurde die Weidgenossin: Cornelia Müller gewählt, welche beruflich in einer Leitungsfunktion in einer Werbeagentur arbeitet. Sie wird zukünftig das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes betreuen. Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer Mitglieder und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.

                                                                          Jörn Leverenz
                                                                          Vorstandsvorsitzender

                                                                           

                                                                          Aktuelle Informationen zum Sächsischen Jagdgesetz

                                                                          Den Gesetzestext des Gesetzes zur Neuregelung des Jagdgesetzes im Freistaat Sachsen in der neuen Fassung finden Sie hier:


                                                                          Den Text zur Jagdverordnung finden Sie hier:

                                                                           

                                                                          Information zur Streckenübersicht in Sachsen

                                                                          Das Dokument finden Sie hier:

                                                                           

                                                                          Hinweise für Jäger zur Entnahme und Versand von Probenmaterial von Wildschweinen

                                                                          Das Dokument finden Sie hier:

                                                                           

 

 

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